NACUS GmbH, Göttingen (Heinrich-von-Stephan-Straße 1 - 5, 37073 Göttingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LIGNUM Software GmbH (AG Göttingen HRB 102347) am 01.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
NACUS GmbH, Göttingen (Heinrich-von-Stephan-Straße 1 - 5, 37073 Göttingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.07 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.07 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.04.07 mit der LIGNUM Software GmbH mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen HRB 102347) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NACUS GmbH, Hamburg (Heinrich-von-Stephan-Str. 1-5, 37073 Göttingen). Der Sitz ist nach Göttingen (jetzt Amtsgericht AG Göttingen HRB 200008) verlegt.