NADEC-Beteiligungsgesellschaft mbH, Ellerstadt (Bruchstr. 174, 67158 Ellerstadt). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 10.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
NADEC-Beteiligungsgesellschaft mbH, Ellerstadt (Ellerstadt). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.03.2006 mit der Wafco Backwaren GmbH (nunmehr: WAFCO GmbH) mit Sitz in Ellerstadt (HRB 11956) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.