HRB 2476: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH, Grevesmühlen, Wismarsche Straße 155, 23936 Grevesmühlen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen.
HRB 2476: NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH, Grevesmühlen, Wismarsche Straße 155, 23936 Grevesmühlen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Nahverkehr Nordwestmecklenburg, Eigenbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg, Wismar (Amtsgericht Schwerin, HRA 3466), sowie die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Beförderung von Personen und Sachen, insbesondere im Linienverkehr nach § 42, 43 PBefG und im freigestellten Schülerverkehr, die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit Verkehrsleistungen sowie die Vermietung von Gebäuden und Grundstücken des Unternehmens. Die Gesellschaft stellt eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsdienstleistungen im sonstigen ÖPNV im Sinne von § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes und im Sinne von § 8 Abs. 1 PBefG auf den von ihr bedienten Gebieten sicher. 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom selben Tage und der Vertreterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2015 Teile des Vermögens der Nahverkehr Nordwestmecklenburg, Eigenbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg mit Sitz in Wismar (Amtsgericht Schwerin, HRA 3466) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.