NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited, Coburg, Ketschendorfer Str. 86, 96450 Coburg.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited, Coburg, Ketschendorfer Str. 86, 96450 Coburg.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung von Amts wegen nach § 395 FamFG zu löschen, weil die Hauptniederlassung in England (Companies House Nr. 05689238) gelöscht ("Dissolved 14/04/2009") und damit die Eintragung in das Handelsregister unzulässig geworden ist (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2009, Rn 9 zu § 395). Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs, einzulegen beim Amtsgericht - Registergericht - Coburg, gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate ab Bekanntmachung (§ 15 Abs. 2 FamFG) festgesetzt.
NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited, Sonneberg, (Ketschendorfer Str. 86, 96450 Coburg).Coburg. Sitz verlegt nach Coburg (nun Amtsgericht Coburg HRB 4548).
NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited, Coburg, Ketschendorfer Str. 86, 96450 Coburg.limited liability company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Satzung vom 26.01.2006. Geschäftsanschrift: Ketschendorfer Str. 86, 96450 Coburg. Zweigniederlassung der NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited mit dem Sitz in England und Wales, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr.: 05689238). Gegenstand des Unternehmens: DISTRIBUTION: Betrieb und Belieferung von Nagel- und Kosmetikstudios, Aufbau und Betreuung der FRANCHISE Partner Nagel- und Kosmetikstudios; SERVICES: Einsatz und Vermittlung von Leasingpersonal und Promotionskräfte im Fachhandel und Lebensmitteleinzelhandel. Stammkapital: 12.500,00 EUR. Ein alleiniges Vorstandsmitglied ist zur Ausübung sämtlicher dem Vorstand durch Aufstellung A und der Satzung übertragenen Rechte und Kompetenzen und zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Im übrigen wird die Gesellschaft durch den Vorstand gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand ist zur Bestimmung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes nach Maßgabe der Bestimmung 84 der Aufstellung A berechtigt. Dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied können durch den Vorstand sämtliche dem Vorstand durch Aufstellung A und der Satzung übertragenen Rechte und Kompetenzen übertragen werden. Jedem Vorstandsmitglied kann durch einfachen oder schriftlichen Beschluß der Gesellschafterversammlung die Erlaubnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft und im eigenen Namen tätig zu werden. Bestimmung 89 der Aufstellung A findet keine Anwendung auf die Gesellschaft. Geschäftsführer: Mieke, Mark, Coburg, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz der selbständigen Zweigniederlassung wird verlegt nach Coburg. (Sitz, bisher Sonneberg, Amtsgericht Jena HRB 500783).
NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited, Sonneberg (Neustadter Straße 199, 96515 Sonneberg). limited liability company (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht). Satzung vom 26.01.2006. Zweigniederlassung der NAICOS FRANCHISE - DISTRIBUTION & SERVICES Limited mit dem Sitz in England und Wales, Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr.: 05689238). Gegenstand des Unternehmens DISTRIBUTION: Betrieb und Belieferung von Nagel- und Kosmetikstudios, Aufbau und Betreuung der FRANCHISE Partner Nagel- und Kosmetikstudios; SERVICES: Einsatz und Vermittlung von Leasingpersonal und Promotionskräfte im Fachhandel und Lebensmitteleinzelhandel. Stammkapital 12.500,00 EUR. Ein alleiniges Vorstandsmitglied ist zur Ausübung sämtlicher dem Vorstand durch Aufstellung A und der Satzung übertragenen Rechte und Kompetenzen und zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Im übrigen wird die Gesellschaft durch den Vorstand gemeinschaftlich vertreten. Der Vorstand ist zur Bestimmung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes nach Maßgabe der Bestimmung 84 der Aufstellung A berechtigt. Dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied können durch den Vorstand sämtliche dem Vorstand durch Aufstellung A und der Satzung übertragenen Rechte und Kompetenzen übertragen werden. Jedem Vorstandsmitglied kann durch einfachen oder schriftlichen Beschluß der Gesellschafterversammlung die Erlaubnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaftund im eigenen Namen tätig zu werden. Bestimmung 89 der Aufstellung A findet keine Anwendung auf die Gesellschaft. Bestellt: Geschäftsführer: Mieke, Mark, Coburg, * ‒.‒.‒‒.