HRA 3213: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Ulm, Frauenstraße 77, 89073 Ulm. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Urban Amtsblatt Verwaltungs GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 436).
HRA 3213: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG, Ulm, Frauenstraße 77, 89073 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.06.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ""URBAN" Amtsblatt-Verlag GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1872) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MB Medien Beteiligungen GmbH & Co. KG, Ulm, Frauenstraße 77, 89073 Ulm.Firma geändert; nun: NAK Neue Anzeigen- und Kommunalblatt GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei persönlich haftender Gesellschafter: NAK-Verlag Geschäftsführungs GmbH, Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 436).
MB Medien Beteiligungen GmbH & Co. KG, Ulm, Frauenstraße 77, 89073 Ulm.Geschäftsanschrift: Frauenstraße 77, 89073 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KW-Verlag Geschäftsführungs GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 1962) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.