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a)
NAKIKI SE
b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Hanauer Landstraße 204, 60314 Frankfurt
am Main
c)
die finanzielle Beteiligung an der
gerichtlichen und außergerichtlichen
Geltendmachung
oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter |
5.722.495,00
EUR |
a)
Ist nur ein Mitglied des Leitungsorgans bestellt,
so vertritt es allein. Sind mehrere Mitglieder des
Leitungsorgans bestellt, vertreten zwei
gemeinsam oder ein Mitglied des Leitungsorgans
gemeinsam mit einem Prokuristen.
b)
Mitglied des Leitungsorgans:
Wegerich, Andreas, Bad Homburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Ausgeschieden als
Mitglied des Leitungsorgans:
Groth, Hendric Andreas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 17.06.2016, mehrfach geändert.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2024 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von
Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 189536) nach
Frankfurt am Main 2 (Gegenstand des Unternehmens), 13
(Verfügung), 14 (Ort und Einberufung), 15 (Teilnahme und
Ausübung des Stimmrchts) und 17 (Übertragung der
Hauptversammlung) beschlossen.
b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 24.06.2020 um bis zu 3.263.882,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2020/I).
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 24.06.2020 um bis zu 788.228,00 EUR bedingt erhöht
(Bedingtes Kapital 2020/II).
Das bedingte Kapital vom 17.06.2016 (Bedingtes Kapital
2016/II) ist i.H.v. 547.355,00 EUR aufgehoben und beträgt
noch bis zu 7.851,00 EUR
Das bedingte Kapital vom 25.06.2018 (Bedingtes Kapital
2018/I) ist i.H.v. 1.184.263,00 EUR aufgehoben und beträgt
noch bis zu 15.737,00 EUR.
Das Genehmigte Kapital vom 14.05.2021 (Genehmigtes
Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch
1.552.933,00 EUR.
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgericht
München vom 26.03.2024 (Az. 1513 IN 2725/22) nach
Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Die Erfüllung
des Insolvenzplans wird überwacht. Von Amts wegen
eingetragen nach § 32 HGB. |
a)
30.01.2025
Schüßler
b)
Fall 1
Tag der ersten
Eintragung 31.08.2016. |