NANO Geschenkartikel GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ölmühlweg 29 a, 61462 Königstein im Taunus. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3434) am 16.06.2011 wirksam geworden.
NANO Geschenkartikel GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ölmühlweg 29 a, 61462 Königstein im Taunus. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den zukünftig unter der NANO Geschenkartikel e. K. auftretenden Kaufmann Hans Heinrich Bergweiler, Königstein im Taunus, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.