NANOTEC-Industries GmbH, Neu-Ulm, Böttgerstraße 17, 89231 Neu-Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2013 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Forschung, Entwicklung, Engineering, Projektabwicklung und Produktion auf dem Gebiet der Nano-Technologie in den Industriebereichen Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, Elektronik, Elektrotechnik, Automotiv, Maschinen- und Werkzeugbau, Herstellung und Vertrieb von medizinischen Geräten und Anlagen aus dem Bereich der Nuklearmedizin: Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und Beschleuniger (Cyclotrone) sowie aus dem Bereich der Radiologie: (Radiochirurgie und Radiotherapie). Planung, Aufbau, Installation, Inbetriebnahme und Service der Anlagen sowie Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen, Herstellung und Vertrieb von Verbundwerkstoffen (Composite-Komponenten) sowie Prepregs, Garne, Gewebe, und andere Halbzeuge aus Glas-, Basalt- und Kohlenstofffaser (Carbon), Herstellung und Vertrieb von kupferkaschierten Laminaten, Leiterplatten, Prepregs und Kupferfolien, Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen zur Herstellung von Verbundmaterialien (Composite-Komponenten), Akquisition und Management von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. Die Lamitec-Medicals GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 13619) und die Lamitec-Composites GmbH mit dem Sitz in Neu-Ulm (Amtsgericht Memmingen HRB 14348) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Memmingen
Rechtsform: GmbH