HRB 147967: NAU GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, Naustr. 1, Pfrombach, 85368 Moosburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2019 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und daneben eigenen Kapitalvermögens. Ferner kann die Gesellschaft daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), errichten und veräußern.
HRB 147967: NAU GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, Naustr. 1, Pfrombach, 85368 Moosburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leitl, Florian, Linz/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Leitl, Stefan, Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 147967: NAU GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, Naustr. 1, Pfrombach, 85368 Moosburg. Prokura erloschen: Dietrich, Alexander, Buch am Erlbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 147967:NAU GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, Naustr. 1, Pfrombach, 85368 Moosburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietrich, Alexander, Buch am Erlbach, * ‒.‒.‒‒.
NAU GmbH, Moosburg, Landkreis Freising, Naustr. 1, Pfrombach, 85368 Moosburg. Die NAU Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Moosburg a.d.Isar (Amtsgericht München HRB 176257) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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