NAWARO BioDünger Werk "Klarsee" GmbH, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 2, 17329 Krackow.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NAWARO BioEnergie AG am 19.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der NAWARO BioEnergie AG Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 21621) am 13.02.2006 geschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde durch die Verschmelzung mit der herrschenden Gesellschaft beendet. Die Firma ist erloschen.
NAWARO BioDünger Werk "Klarsee" GmbH, Krackow, Ernst-Röwer-Ring 2, 17329 Krackow.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der NAWARO BioEnergie AG mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 21621) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.