NB Wohnbau GmbH, Bergheim (Füssenichstraße 53c, 50126 Bergheim). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 im Wege des Formwechsels in die NB Wohnbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRA 25252) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BBF Wohnbau GmbH, Bergheim (Füssenichstraße 53 c, 50126 Bergheim). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 174.400,00 EUR beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer (1) (Firma), § 2 (Unternehmensgegenstand) und. § 6 (Vertretung u. Geschäftsführung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neugefasst. Neue Firma: NB Wohnbau GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die allgemeine Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten und deren An- und Verkauf für eigene Rechnung. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des § 34 c GewO. 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser immer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
BBF Wohnbau GmbH, Bergheim (Füssenichstraße 53 c, 50126 Bergheim). Der mit der BBF-Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG (AG Köln, HRA 17644) am 01.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Ablauf des 31.12.2005 durch Kündigung mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2005 beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.