Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bredow, Michèle, Kieselbronn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.02.2024
Georg |
HRB 505160: NBB Holding AG, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Str. 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn. Die Gesellschaft hat am 24.02.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 505160: NBB Holding AG, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Str. 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn. Bestellt als Vorstand: Bredow, Michèle, Niefern-Öschelbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 505160: NBB Holding AG, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Str. 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn. Bestellt als Vorstand: Bredow, Marcel, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
NBB Holding AG, Ölbronn-Dürrn, Otto-Hahn-Str. 3-5, 75248 Ölbronn-Dürrn.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Integrated Electronic Systems !Sys Consulting GmbH", Ölbronn-Dürrn (Amtsgericht Mannheim HRB 503881) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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