HRB 42494 B: NCS COLOUR GmbH, Berlin, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit der am 09.02.2021 erfolgten Eintragung der Registerbehörde des übernehmenden Rechtsträgers (Bolagsverket) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 42494 B: NCS COLOUR GmbH, Berlin, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 24.11.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der NCS Colour Aktiebolag, Stockholm, Schweden, eingetragen im Handelsregister von Schweden (Swedish Companies Registration Office Bolagsverket) unter 556045-5288, im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 42494 B: NCS COLOUR GmbH, Berlin, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG ein Verschmelzungsplanentwurf betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden mit folgenden Angaben: 1. Die übertragende Rechtsträgerin hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans über eine grenzüberschreitende Verschmelzung zum Handelsregister eingereicht. 2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft: die NCS Colour GmbH, eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin, Deutschland, und Geschäftsanschrift Unter den Linden 10, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 42494 B b) als übernehmende Gesellschaft: die NCS Colour Aktiebolag, eine nach schwedischem Recht errichtete private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AB) mit Sitz in Stockholm, Schweden, und Geschäftsanschrift Box 49022, 10028 Stockholm, eingetragen im Swedish Companies Registration Office Bolagsverket unter der Nummer 556045-5288. beteiligt. 3. a) Die Gläubiger der übertragenden Rechtsträgerin können nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG Sicherheit für ihre Forderung verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierfür müssen sie ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 122j UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übertragenden Rechtsträgerin unter deren Geschäftsanschrift (Unter den Linden 10, 10117 Berlin) unter genauer Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung kostenlos geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Die Rechte der Gläubiger der NCS Colour Aktiebolag als der übernehmenden Gesellschaft richten sich nach dem Recht von Schweden. Nach dem schwedischen SCA werden die Gläubiger vom Vorstand schriftlich darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt der Verschmelzungsplan in allen an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gültig ist und ob sie das Recht haben, gegen die Durchführung des Verschmelzungsplans Einwände zu erheben, sofern der Prüfer in seiner Stellungnahme zum Verschmelzungsplan und im Prüfungsbericht nicht erklärt hat, dass die Verschmelzung keine Gefahr für die Gläubiger darstellt. c) Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften weisen keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter auf, sodass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
HRB 42494 B: NCS COLOUR GmbH, Berlin, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Haux, Lars Christofer; Geschäftsführer: 4. Askfelt, Elin, * ‒.‒.‒‒, Stockholm/Schweden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 42494 B: NCS COLOUR GmbH, Berlin, Unter den Linden 10, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Unter den Linden 10, 10117 Berlin
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