HRB 631972:ND SatCom Defence GmbH, Immenstaad am Bodensee, Graf-von-Soden-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.08.2015 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 631972:ND SatCom Defence GmbH, Immenstaad am Bodensee, Graf-von-Soden-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee.Laufende Nummer 11 Spalte 6b) von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Airbus DS GmbH", München (Amtsgericht München HRB 107647) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 631972:ND SatCom Defence GmbH, Immenstaad am Bodensee, Graf-von-Soden-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Airbus DS GmbH", Taufkirchen (Amtsgericht München HRB 107647) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ND SatCom Defence GmbH, Immenstaad am Bodensee, Graf-von-Soden-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee. Der zwischen der Gesellschaft und der "ND SatCom GmbH", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 720619), vormals "ND SatCom AG", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631767) am 29.10.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 28.02.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 631972:ND SatCom Defence GmbH, Immenstaad am Bodensee, Graf-von-Soden-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee.Der zwischen der Gesellschaft und der "ND SatCom GmbH", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 720619), vormals "ND SatCom AG", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631767) am 29.10.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 28.02.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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