terra nova Wohnbau GmbH, Pullach, Landkreis München (Schlüterstr. 37, 10629 Berlin). Firma geändert, nun: ND Wohnbau GmbH. Sitz verlegt nach Berlin (nun AG Charlottenburg HRB 112070 B).
ND Wohnbau GmbH, Berlin(Schlüterstr. 37, 10629 Berlin). Firma: ND Wohnbau GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Gebäuden und Wohnungseigentum sowie die Errichtung von Gebäuden aller Art als Bauträger. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.690,00 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer:; 1. Stehnkuhl, Joachim, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.01.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 24.11.2005. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2007 ist der Sitz der Gesellschaft von Pullach, Landkreis München (Amtsgericht München, HRB 99151) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die BSF Haustechnik-Vertrieb GmbH mit Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München, HRB 90043) und die JS Antennentechnik Vertrieb GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München, HRB 92681) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 27. August 1997 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.; Die RMC Unternehmensberatung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 126171) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 mit Nachtrag vom 24.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.06.1992.
terra nova Wohnbau GmbH, Pullach, Landkreis München (Bertelestr, 21, 81479 München). Die RMC Unternehmensberatung GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126171) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 mit Nachtrag vom 24.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.