NDC Infrared Engineering GmbH, Darmstadt (Im Tiefen See 45, 64293 Darmstadt). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 im Wege des Formwechsels in die NDC Infrared Enginering GmbH & Co. KG mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84349) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
64293 Darmstadt
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Amtsgericht: Darmstadt
Rechtsform: GmbH