HRB 141591:NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH, Wildeshausen, Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Bohne, Lars, Lohne, * ‒.‒.‒‒.
HRB 141591:NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH, Wildeshausen, Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2014 mit der G.Bostelmann Getränkefachgroßhandel GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 202817) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH, Wildeshausen, Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der Gastroblick GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 204652) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH, Wildeshausen, Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der NMV Markenvertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRB 7360) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NDL Nordmann Dienstleistungen und Lizenzen GmbH, Wildeshausen, Bargloyer Str. 62, 27793 Wildeshausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2013 mit der eco drinks GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 100243) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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