NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Die Verschmelzung wurde am 04.05.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 95822).
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.04.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der NEA163 Ltd.& Co.KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 95822) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Beim Registergericht wurde ein Verschmelzungsplan zwischen der Gesellschaft und der SL24 LTD., Sitz Wakefield (Handelsregister von Cardiff, Nr. 5139863) als übernehmende Gesellschaft zur Einsicht eingereicht. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihreMuttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafternicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG 1. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) nach § 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München. Beim Registergericht wurde ein Entwurf des Verschmelungsplans zwischen der Gesellschaft und der SL24 LTD., eine Private Limited Company nach dem Recht des Vereinigten Königreiches mit Sitz in Wakefield (eingetragen im Companies House für England und Wales in Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter der Reg.-Nr. 513986) als übernehmender Rechtsträger zur Einsicht eingereicht.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihreMuttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafternicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) nach § 125a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UrnwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen NEA86 UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die imFalle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einerDeckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtetund staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der NEA86 UG (haftungsbeschränkt) unter deren Geschäftsanschrift Amalienstr. 71, 80799 München geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden SL24 LTD. gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.
NEA86 UG (haftungsbeschränkt), München, Amalienstr. 71, 80799 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2009. Geschäftsanschrift: Amalienstr. 71, 80799 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 1,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hüls, Jochen, Pullach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.