HRB 14604: NELLAK GmbH, Neuss, Am Alten Weiher 12, 41460 Neuss. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 14604: NELLAK GmbH, Neuss, Am Alten Weiher 12, 41460 Neuss. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
NELLAK GmbH, Neuss, Am Alten Weiher 12, 41460 Neuss. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Liquidatoren Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kallen, Barbara, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kallen, Hermann-Josef, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr bestellt als Liquidator: Dr. Kallen, Hermann-Josef, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen des Eigenbetriebs mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 30. November 2012 aufgelöst.
NELLAK GmbH, Neuss (Am Alten Weiher 12, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17. März 2008. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermögensberatung sowie Unternehmensberatung für Dritte, soweit nicht genehmigungspflichtig nach § 34c GewO und § 32 KWG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kallen, Barbara, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kallen, Hermann-Josef, Neuss, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.