Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
|
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Elsner, Arthur, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Bolenius, Steffen, Detmold, * ‒.‒.‒‒
van der Werff, Dennis, Dorsten, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
24.01.2024
Stegemann |
HRB 103598: NEOMATIC AG, Köln, Aachener Straße 23, 50674 Köln. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.06.2020. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 23, 50674 Köln. Gegenstand: ist das Erbringen von Implementierungsleistungen rund um Softwareapplikationen sowie Beratungsleistungen für Unternehmen, die Entwicklung und Vermarktung von digitalen Lösungen und Produkten, die Herstellung, Vermarktung und der Vertrieb von Software mit allen damit in Zusammenhang stehenden Produkten sowie die Planung, Errichtung und der Betrieb inklusive der Errichtung, Nutzung, Vermietung und Vermarktung von eigener oder Fremdsoftware. Grundkapital: 62.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Elsner, Arthur, Köln, * ‒.‒.‒‒; Engel, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒; Schulte, Henrik, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Tweer-Roller, Marcel, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wagener, Sven, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NEOMATIC GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 93307) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.06.2020. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30.04.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 31.250,00 insgesamt durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 93307: NEOMATIC GmbH, Köln, Aachener Straße 23, 50674 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 im Wege des Formwechsels in die NEOMATIC AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 103598) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 93307: NEOMATIC GmbH, Köln, Aachener Straße 23, 50674 Köln. Berichtigung von Amts wegen: Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 37.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AIP GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 78391) beschlossen.
HRB 93307: NEOMATIC GmbH, Köln, Aachener Straße 23, 50674 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 37.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AIP GmbH (Amtsgericht Köln, HRB 78391) beschlossen. Neues Stammkapital: 62.500,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Elsner, Arthur, Köln, * ‒.‒.‒‒; Engel, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒; Schulte, Henrik, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Tweer-Roller, Marcel, Köln, * ‒.‒.‒‒; Wagener, Sven, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.06.2020 mit der AIP GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 78391) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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