HRA 2670: Domport GmbH & Co. KG, Güstrow, Pferdemarkt 29-30, 18273 Güstrow. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 13572: NETNS GmbH, Güstrow, Pferdemarkt 29 - 30, 18273 Güstrow. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 13572: NETNS GmbH, Güstrow, Pferdemarkt 29 - 30, 18273 Güstrow. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dümpelmann, Frank, Mühl Rosin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Syndikus, Peter Bernhard, München, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 2670: Domport GmbH & Co. KG, Güstrow, Pferdemarkt 29-30, 18273 Güstrow. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator sowie dessen jeweilige Geschäftsführer bzw. Liquidatoren sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Personenbezogene Daten nach Sitzverlegung geändert sowie nun: Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: NETNS GmbH, Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 13572). Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13572: NETNS GmbH, Güstrow, Pferdemarkt 29 - 30, 18273 Güstrow. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2016 mit der Netfather GmbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock HRB 9911) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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