NETRAGON AG, Starnberg (Bahnhofplatz 4, 82319 Starnberg). Der Formwechsel wurde am 17.01.2007 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 165868).
NETRAGON AG, Starnberg (Bahnhofplatz 4, 82319 Starnberg). Die Hauptversammlung vom 21.11.2006 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 560.704,00 EUR und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 50.000,00 EUR. Die Hauptversammlung vom 21.11.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Sensix GmbH" mit dem Sitz in Starnberg beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NETRAGON AG, Starnberg (Bahnhofplatz 4, 82319 Starnberg). Die von der Hauptversammlung vom 19.06.2006 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals ist durchgeführt.
NETRAGON AG, Starnberg (Bahnhofplatz 4, 82319 Starnberg). Die Hauptversammlung vom 19.06.2006 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 203.568,00 EUR und die anschließende Erhöhung des Grundkapitals um 407.136,00 EUR sowie die Änderung der §§ 4 (Grundkapital), 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats), 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 14 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats) und 18 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 610.704,00 EUR.
NETRAGON AG, Starnberg (Bahnhofplatz 4, 82319 Starnberg). Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Bodingbauer, Hans, Pöcking, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: König, Richard, Wald/Österreich, * ‒.‒.‒‒; Pöschl, Nicholas, Wien/Österreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
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