NETZSCH-Mogendorf GmbH, Selb (Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb). Die Verschmelzung wurde am 19.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hof HRB 88).
NETZSCH-Mogendorf GmbH, Selb (Gebrüder-Netzsch-Straße 19, 95100 Selb). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Netzsch - Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Selb (Amtsgericht Hof HRB 88)verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.