HRB 92339:NKV Verlag GmbH, Fränkisch-Crumbach, Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert: Neue Firma: NEUER KAISER VERLAG GmbH.
HRB 92339:NKV Verlag GmbH, Fränkisch-Crumbach, Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 23.01.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2014 sowie der Verschmelzungsbescheinigung des Landesgericht Klagenfurth vom 28.08.2014 mit der nach österreichischem Recht gegründeten NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Klagenfurth am Wörthersee, Österreich (Landesgericht Klagenfurth, Firmenbuchnummer FN 363739k) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NKV Verlag GmbH, Fränkisch-Crumbach, Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach. Als nicht eingetragen wird gem. § 122d UmwG bekannt gemacht: Bei dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan vom 23.01.2014 zwischen der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft und der Firma NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H. mit Sitz in Klagenfurt am Wörthersee/Österreich, Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach Österreichischem Recht als übertragender Gesellschaft eingereicht worden. Die übertragende Gesellschaft NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H. ist eingetragen beim Landesgericht Klagenfurt als Firmenbuchgericht unter der Firmenbuchnummer FN 363739 k.Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger gem. § 122d Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 UmwG:Gläubigern der NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H. ist, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für die bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Es bestehen darüber hinaus keine weiteren Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf die Gläubiger, da aufgrund der Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) im Verhältnis zwischen Österreich und Deutschland zivilgerichtliche Urteile Anerkennung finden und vollstreckbar sind. Aufgrund dieses Übereinkommens und der in Deutschland bestehenden vergleichbaren rechtlichen Grundstrukturen ist eine Rechtsdurchsetzung für Gläubiger der übertragenden Gesellschaft in Deutschland unstrittig. Die vertraglichen Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden durch diese Verschmelzung nicht berührt; die Vertragsverhältnisse gelten uneingeschränkt fort.Da eine Verschmelzung durch Aufnahme erfolgt, sind Rechte von Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft nicht betroffen.Hinweise auf Rechte der Minderheitsgesellschafter gem. § 122 Abs. 1 S. 2 Ziff. 4 UmwG:Die NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H. hat keine Minderheitsgesellschafter, da sämtliche Geschäftsanteile an der NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H. und der NKV Verlag GmbH von der Edition XXL GmbH mit Sitz in Fränkisch-Crumbach, Deutschland, HRB 71263, AG Darmstadt, gehalten werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfällt daher. Es erfolgt keine Gewährung von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft. Daher wird das Stammkapital der übernehmenden Gesellschaft nicht erhöht und unterbleibt auch eine Gewähr von Anteilen.Es findet die (grenzüberschreitende) Verschmelzung durch Aufnahme gem. §§ 122a Abs. 2, § 54 UmwG ohne Kapitalerhöhung bei der übernehmenden NKV Verlag GmbH und gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 zweiter Halbsatz UmwG ohne Ausgabe neuer Geschäftsanteile statt.Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger beider an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: NEUER KAISER VERLAG Gesellschaft m. b. H., Villacher Ring 59/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich und NKV Verlag GmbH, Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach, Deutschland.
NKV Verlag GmbH, Fränkisch-Crumbach, Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2013. Geschäftsanschrift: Industriestraße 19, 64407 Fränkisch-Crumbach. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen, Papier-, Schreib- und Spielwaren, insbesondere der Erwerb von Vertragsrechten und deren Auswertung. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Sammüller, Ingrid Elisabeth, Fränkisch-Crumbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.