NEUNKIRCHER BAUGESELLSCHAFT MBH, Neunkirchen, Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 400.000,00 EUR. Geschäftsanschrift: Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen.
NEUNKIRCHER BAUGESELLSCHAFT MBH, Neunkirchen, (Zum Schotterwerk, 66538 Neunkirchen).Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand) und § 20 (Bekanntmachungen) und damit zugleich die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Ausführung von Hoch-, Tief- und Straßenbauarbeiten, der Handel mit Baustoffen aller Art sowie der Betrieb einer Sandgrube und einer Erdmassendeponie. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2008 mit der W. Müller GmbH Baustoffe für Sportanlagen mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 81086) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.