NEUROTH HÖRCENTER GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 9, 40878 Ratingen. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden NEUROTH Management GmbH - jetzt NEUROTH HÖRCENTER GmbH - am 08.08.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
NEUROTH HÖRCENTER GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 9, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers von demselben Tag mit der NEUROTH Management GmbH mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf, HRB 64972) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NEUROTH HÖRCENTER GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 9, 40878 Ratingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Munzel, Michael, Essen, * ‒.‒.‒‒.
NEUROTH HÖRCENTER GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 9, 40878 Ratingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schinko, Lukas, Wolfsberg/ Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
NEUROTH HÖRCENTER GmbH, Ratingen, Kreuzerkamp 9, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 08.02.2013 mit der Hörsinn GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 201631) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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