NEUTRASOFT Consulting GmbH, Greven (Hansaring 106, 48268 Greven). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2006 mit der NEUTRASOFT Service GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 3344) verschmolzen. Die Verschmelzung ist durch die gleichzeitig erfolgte Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48268 Greven
Keine frühere Adresse vorhanden
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Steinfurt
Rechtsform: GmbH