NEUTRASOFT Sömmerda Software-Entwicklungs- und Vertriebs-Ges. für Datentechnik mbH, Sömmerda (Fichtestr. 23, 99610 Sömmerda). Die Verschmelzung wurde am 21.08.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Steinfurt HRB 3344).
NEUTRASOFT Sömmerda Software-Entwicklungs- und Vertriebs-Ges. für Datentechnik mbH, Sömmerda (Fichtestr. 23, 99610 Sömmerda). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der NEUTRASOFT Services GmbH mit dem Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 3344) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.