HRB 110112: NEUTRONIC System-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neustadt a. Rbge., Boschstr. 8, 31535 Neustadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HESCH Schröder Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 13.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 110112: NEUTRONIC System-Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neustadt a. Rbge., Boschstr. 8, 31535 Neustadt. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Schröder, Walter, Neustadt am Rübenberge, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Brandis, Werner, Haste, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 25.08.2016 mit der HESCH Schröder Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Neustadt am Rübenberge (Amtsgericht Hannover, HRB 110039) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.