Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
26.06.2024
Krüske |
8 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg (Az. 702
IN 82/14) vom 04.04.2024 ist das Insolvenzverfahren
aufgehoben. |
a)
06.05.2024
Vossel |
HRB 6001:NEVAG-EUROTRANS Gesellschaft mbH, Neubrandenburg, Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg.Nachfolgende Prokura gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen gelöscht: Jünemann, Hans-Ulrich, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒; Mechs, Marlies, Neubrandenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
NEVAG-EUROTRANS Gesellschaft mbH, Neubrandenburg, Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg. Geschäftsanschrift: Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg. Prokura erloschen: Pona, Detlef, Burg Stargard, * ‒.‒.‒‒.
NEVAG-EUROTRANS Gesellschaft mbH, Neubrandenburg (Warliner Straße 6, 17034 Neubrandenburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2011 und der Gesellschafterversammlung der Truck Service Neubrandenburg GmbH vom 23.02.2011 einen Teil ihres Vermögens (den Teilbetrieb Werkstatt) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Truck Service Neubrandenburg GmbH mit Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7277) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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