NEWA GmbH & Co. KG, Solingen (Kuller Str. 53 a, 42651 Solingen). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24.08.2006 wirksam geworden.
NEWA GmbH & Co. KG, Solingen (Kuller Str. 53 a, 42651 Solingen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 17.08.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Neemann, Michael, Solingen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma NEWA Michael Neemann e.K. in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22045) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NEWA GmbH & Co. KG, Solingen (Kuller Str. 53 a, 42651 Solingen, Der gewerbliche Güterkraftverkehr (Umzüge etc.).). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: NEWA-Trans GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 19925), Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.