NEWI - Neumann & Winter GmbH, Münster, Gildenstr. 2 C, 48157 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 und der Gesellschafterversammlung der NEWI Medientechnik GmbH ( Münster HRB 13051, vormals STG Dreihundertsiebenundzwanzigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück) vom 29.11.2010 sowie der Gesellschafterversammlung der NEWI Broadcast Systems GmbH ( Münster HRB 13052, vormals STG Dreihundertsechsundzwanzigste Vermögensverwaltung- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Osnabrück) vom 29.11.2010 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung auf die NEWI Medientechnik GmbH ( die Betriebsstätte Münster) sowie auf die NEWI Broadcast Systems GmbH (Betriebsstätte Ostbevern)unter Auflösung übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48157 Münster
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Amtsgericht: Münster
Rechtsform: GmbH