HRB 72658: NEWMEX Consulting GmbH, Hamburg, Rothenbaumchaussee 95, 20148 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der NEWMEX Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 71734) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden NEWMEX Holding Aktiengesellschaft am 31.07.2015 wirksam geworden. Der mit der NEWMEX Holding Aktiengesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 71734) am 16.07.1999 mit Änderung vom 18.11.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
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