HRB 166330 B: NEXON Europe GmbH, Berlin, c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 166330 B: NEXON Europe GmbH, Berlin, c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin
HRB 166330 B: NEXON Europe GmbH, Berlin, Mollstraße 32, 10249 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Änderung zu Nr. 6: nun; Liquidator: Ning, Xiaoqian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 7: nun; Liquidator: Uemura, Shiro, * ‒.‒.‒‒, Tokio/Japan; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Chang, Keunwook; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Choi, Seungwoo; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Chung, Sangwon; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 ist die Gesellschaft zum Ablauf des 31.12.2017 aufgelöst.
HRB 166330 B: NEXON Europe GmbH, Berlin, Mollstraße 32, 10249 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Park, Heasook; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Kim, Taehwan; Geschäftsführer: 6. Ning, Xiaoqian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 7. Uemura, Shiro, * ‒.‒.‒‒, Tokio/Japan; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 166330 B: NEXON Europe GmbH, Berlin, Mollstraße 32, 10249 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die NEXON Europe S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, Handelsregisternummer B 156728) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.11.2015, der zustimmenden Beschlüsse Versammlungen der Anteilseigner vom 20.11.2015 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 30.11.2015 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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