Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Die Abwicklung ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
14.01.2025
Steiert |
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geändert; nun Abwickler: Dr. Westermayer, Manfred, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Die Gesellschaft hat am 19.12.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Die Hauptversammlung vom 19.08.2016 hat die Änderung der Satzung in in den §§ 3 Abs. 3 (Bekanntmachungen), 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2016), 6 Abs. 1 (Übertragung von Aktien), 11 Abs. 2 (Wahl des Aufsichtsrat), 13 (Aufsichtsratssitzungen), 15 (Erklärungen des Aufsichtsrates) und 21 Abs. 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Aufgrund der am 19.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital um 5.180 EUR auf 74.600,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 19.08.2016 die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 1 (Grundkapital) und 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen. Grundkapital nun: 74.600,00 EUR. Unter Aufhebung des genehmigten Kapitals 2014/1 ist der Vorstand kraft Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.08.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 34.710 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 34.710 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 29.530 EUR.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Der Aufsichtsrat hat am 13.06.2014 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014/I) ist das Grundkapital um 19.420,00 EUR auf 69.420,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 69.420,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.580,00 EUR.
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