HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geändert; nun Abwickler: Dr. Westermayer, Manfred, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Die Gesellschaft hat am 19.12.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Die Hauptversammlung vom 19.08.2016 hat die Änderung der Satzung in in den §§ 3 Abs. 3 (Bekanntmachungen), 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2016), 6 Abs. 1 (Übertragung von Aktien), 11 Abs. 2 (Wahl des Aufsichtsrat), 13 (Aufsichtsratssitzungen), 15 (Erklärungen des Aufsichtsrates) und 21 Abs. 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Aufgrund der am 19.08.2016 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2016/I) ist das Grundkapital um 5.180 EUR auf 74.600,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 19.08.2016 die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 1 (Grundkapital) und 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen. Grundkapital nun: 74.600,00 EUR. Unter Aufhebung des genehmigten Kapitals 2014/1 ist der Vorstand kraft Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.08.2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 34.710 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.08.2016, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 34.710 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2016/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 29.530 EUR.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Der Aufsichtsrat hat am 13.06.2014 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 2 (Grundkapital, genehmigtes Kapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2014/I) ist das Grundkapital um 19.420,00 EUR auf 69.420,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 69.420,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2014/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 5.580,00 EUR.
HRB 714095: NFA Naturfaser AG, Gundelfingen, Kandelstraße 62, 79194 Gundelfingen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.04.2013 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.08.2015. Die Hauptversammlung vom 21.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) und in § 20 (Einberufung der Hauptversammlung) beschlossen. Der Sitz ist von Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 204356) nach Gundelfingen verlegt. Die Gesellschaft hat am 10.02.2014 im Wege der Nachgründung einen Vertrag über den Erwerb von Geschäftsanteilen an der NFC GmbH Nettle Fibre Company, Groß Helle (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7616) geschlossen. Die Hauptversammlung vom 27.03.2014 hat diesem Vertrag zugestimmt. Gegenstand: der Handel mit und die Verarbeitung von Naturfasern wie insbesondere Brennnesseln, Flachs/Leinen und Hanf, von aus Recycling gewonnenen Fasern, von Rest- und Wertstoffen und von aus derartiger Verarbeitung entstehenden Nebenprodukten, soweit gesetzlich erlaubt. Darin eingeschlossen sind alle Formen von Entwicklung, Produktion und Vermarktung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Dr. Westermayer, Manfred, Gundelfingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Unter Aufhebung des genehmigten Kapitals 2013/I ist der Vorstand kraft Satzung vom 27.03.2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder in Teilbeträgen mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
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