HRB 100205: NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NIBC Bank N.V. am 01.11.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 100205: NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NIBC Bank N.V. mit Sitz in s'Gravenhage (Handelsregister van de Kamers van Koophandel, Nr. 27032036) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 100205: NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt:Übertragende Gesellschaft ist die NIBC Bank Deutschland AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 100205 eingetragen.Übernehmende Gesellschaft ist die NIBC Bank N.V., eine Aktiengesellschaft niederländischen Rechts (naamloze vennootschap) mit Sitz in 's-Gravenhage, Niederlande. Sie ist im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamers van Koophandel) unter der Nummer 27032036 eingetragen.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:Die NIBC Bank N.V. als übernehmende Gesellschaft unterliegt nicht dem deutschen Recht.Die Rechte der Gläubiger der NIBC Bank Deutschland AG ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der NIBC Bank Deutschland AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist gemäß § 122j Abs. 2 UmwG auf solche Forderungen begrenzt, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit bereits anderweitig Sicherheit geleistet wurde.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der NIBC Bank Deutschland AG unter deren Geschäftsanschrift Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung binnen zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.Nach Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) kann jeder Gläubiger bis zu einem Monat, nachdem alle zu verschmelzenden Gesellschaften die Hinterlegung des Entwurfs des Verschmelzungsplans bekannt gemacht haben, durch einen Antrag an das niederländische Bezirksgericht (rechtsbank) unter Angabe der Sicherheit, die verlangt wird, gegen die Verschmelzung Einspruch erheben. Mindestens eine der zu verschmelzenden Gesellschaften muss jedem Gläubiger, der dies verlangt, Sicherheit leisten oder ihm anderweitig die Erfüllung seiner Forderung garantieren. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits genügend Sicherheiten besitzt oder der Vermögenszustand der übernehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit als zuvor dafür bieten wird, dass die Forderung erfüllt wird.Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind nicht vorhanden. Die NIBC Bank N.V. ist Alleinaktionärin der NIBC Bank Deutschland AG. Sämtliche Aktien der NIBC Bank N.V. werden wiederum von der NIBC Holding N.V. gehalten, einer Aktiengesellschaft niederländischen Rechts (naamloze vennootschap) mit Sitz in 's-Gravenhage, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamers van Koophandel) unter der Nummer 27282935.Unter der Geschäftsanschrift der NIBC Bank Deutschland AG (Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main) können vollständige und kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
HRB 100205: NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Gloner, Jakob, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Wilhelm, Katrin, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100205: NIBC Bank Deutschland AG, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Abranin, Vitali, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Wingender, Roland-Arne, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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