NICE Germany GmbH, Friedrichshafen (Siemensstraße 16/1, 88048 Friedrichshafen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
NICE Germany GmbH, Friedrichshafen (Siemensstraße 16/1, 88048 Friedrichshafen). Nicht mehr Geschäftsführer: Oz, Ran, Mazkeret Batya (Israel), * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gruber, Dafna Eyal, Ramat Hasharon (Israel), * ‒.‒.‒‒.
NICE Germany GmbH, Friedrichshafen (Siemensstraße 16/1, 88048 Friedrichshafen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NICE Systems GmbH", Frankfurt am Main (Amtsgericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 44917) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.