NIIT Technologies AG, Stuttgart (Zettachring 6, 70567 Stuttgart). Die Hauptversammlung vom 14.09.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 34,00 EUR durch Einziehung von Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 537.900,00 EUR. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 14.09.2007 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "NIIT Technologies GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 724805) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses bekanntgemacht worden ist, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Rechtsform: AG