NIMAK - Widerstandsschweißmaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nisterberg (Hauptstraße, 56472 Nisterberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2005 mit der NIMAK Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRB 3218) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
56472 Nisterberg
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH