HRB 23594: NIMAK International GmbH, Wissen, Frankenthal 2, 57537 Wissen. Nicht mehr Geschäftsführer: Freyer, Michael Hans, Bad Birnbach OT Asenham, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23594: NIMAK International GmbH, Wissen, Frankenthal 2, 57537 Wissen. Nach Änderung der Vertretungsmacht, nun Geschäftsführer: Nickel, Paul-Gerhard, Wissen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 23594: NIMAK International GmbH, Wissen, Frankenthal 2, 57537 Wissen. Bestellt als Geschäftsführer: Freyer, Michael Hans, Bad Birnbach OT Asenham, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 23594:NIMAK International GmbH, Wissen, Frankenthal 2, 57537 Wissen.Nicht mehr Geschäftsführer: Nickel, Alexander, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23594:NIMAK International GmbH, Wissen, Werkstraße 15, 57537 Wissen.Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der NIMAK Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Köttingen bei Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRA 1811) beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Frankenthal 2, 57537 Wissen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2014 Teile des Vermögens der NIMAK Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Köttingen bei Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRA 1811) als Gesamtheit (hier: Geschäftsanteil an der NIMAK Welding (Beijing) Ltd.) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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