HRB 749161: NK Fashion Marketing & Consulting GmbH, Korntal-Münchingen, Stettiner Straße 35, 70825 Korntal-Münchingen. Neue Geschäftsanschrift: Mirander Straße 1/1, 70825 Korntal-Münchingen.
HRB 749161:NK Fashion Marketing & Consulting GmbH, Korntal-Münchingen, Stettiner Straße 35, 70825 Korntal-Münchingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2014. Geschäftsanschrift: Stettiner Straße 35, 70825 Korntal-Münchingen. Gegenstand: Der Handel mit Textilien, Lederwaren und Accessoires im In- und Ausland, der Modevertrieb und die Übernahme der Handelsvertretung nationaler und internationaler Unternehmen insbesondere in Russland und den GUS-Staaten sowie die Beratung im Bereich des Modemarketings. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Geiger, Natalia, Korntal-Münchingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Einzelkauffrau Geiger, Natalia, Korntal-Münchingen, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaberin der Firma "Natalia Geiger e.K.", Korntal-Münchingen ( Amtsgericht Stuttgart HRA 729415) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 20.03.2014 und Nachtrag vom 13.05.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.