Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Bestellt
Geschäftsführer:
Cañadas, Philippe Xavier, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung.
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Garcia Camacho, Juan Pablo, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.01.2023
Rullmann |
2 |
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2.500.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2001 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
und § 13 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um
EUR 2.475.000,00 beschlossen. |
a)
19.08.2002
Bremer
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 25 ff. Sonderband |
HRB 79800: NKG Farms GmbH, Hamburg, Am Sandtorpark 4, 20457 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Schulze-Smidt, Kurt Justin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Ausgeschieden Geschäftsführer: Sielmann, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
NKG Farms GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 4, 20457 Hamburg.Geschäftsanschrift: Am Sandtorpark 4, 20457 Hamburg.
NKG Farms GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 4, 20457 Hamburg.Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 4, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der RIZ Rohkaffee - Import Zentral Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 5898) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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