HRA 119498: NL Real Estate Lease GmbH & Co. KG, Hamburg, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg. Neuer Sitz: Saarbrücken. Der Sitz ist nach Saarbrücken (jetzt Amtsgericht Saarbrücken, HRA 12610) verlegt.
HRA 12610: NL Real Estate Lease GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Malstatter Markt 11-13, 66115 Saarbrücken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Malstatter Markt 11-13, 66115 Saarbrücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Sitzverlegung, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: NL Beteiligungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 105833). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der NL Real Estate Lease GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 88259) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2015. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften verschmolzen: NL 7. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85856) NL 8. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86216) NL 9. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86192) Best Care Residenzen GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 118221). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRA 119498) nach Saarbrücken verlegt.
HRA 119498: NL Real Estate Lease GmbH & Co. KG, Hamburg, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg. Nach Verlegung des Sitzes nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: NL Beteiligungsgesellschaft mbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 732169).
HRA 119498: NL Real Estate Lease GmbH & Co. KG, Hamburg, Zippelhaus 5, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften verschmolzen: NL 7. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 85856); NL 8. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86216); NL 9. Leasing Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86192); Best Care Residenzen GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 118221). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88259: NL Real Estate Lease GmbH, Hamburg, Mühlendamm 66a, 22087 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zippelhaus 5, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.11.2015 im Wege des Formwechsels in die NL Real Estate Lease GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 119498) am 09.11.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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