HRB 82829: NMF-gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Robert-Mayer-Str. 5, 60325 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 82829: NMF-gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Robert-Mayer-Str. 5, 60325 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Vogel, Jens, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
NMF-gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Robert-Mayer-Str. 5, 60325 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Holtrup, Jochen, Schwerte, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Vogel, Jens, Merzhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
NMF-gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Robert-Mayer-Str. 5, 60325 Frankfurt am Main.Bestellt als Geschäftsführer: Holtrup, Jochen, Schwerte, * ‒.‒.‒‒; Vogel, Jens, Merzhausen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ritzmann, Achim, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Stolze, Thomas, Brensbach, * ‒.‒.‒‒.
NMF-gemeinnützige Neue Medien Fördergesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Zeißelstraße 3, 60318 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2008 mit Änderung vom 12.03.2008. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, hauptsächlich durch die Nutzung und zur-Verfügung-Stellung neuer Medien, wie z.B. das Internet und die damit verbundenen Möglichkeiten. Die Mittel sollen insbesondere verschafft werden für a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Religion; c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; e) die Förderung von Kunst und Kultur; f) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; g) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; h) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; i) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; j) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; k) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; l) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; m) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; n) die Förderung des Tierschutzes; o) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; p) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; q) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; r) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; s) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; t) die Förderung der Kriminalprävention; u) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); v) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; w) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; x) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; y) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ritzmann, Achim, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Stolze, Thomas, Brensbach, * ‒.‒.‒‒.