NMI New Media International GmbH, Berlin, Richard-Wagner-Straße 50, 10585 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Richard-Wagner-Straße 50, 10585 Berlin.
NMI New Media International GmbH, Berlin, Mierendorffplatz 4, 10589 Berlin. Änderung zu Nr. 2:; Der Vorname des Geschäftsführers Samitz, * ‒.‒.‒‒, ist von Amts wegen berichtigt und lautet richtig wie folgt: Nicholas.; Geschäftsführer:; Samitz, Nicholas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
NMI New Media International GmbH, Berlin, Mierendorffplatz 4, 10589 Berlin. Firma: NMI New Media International GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Mierendorffplatz 4, 10589 Berlin Gegenstand: Entwickeln, Betreiben und Vertreiben von Fernsehsendern und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Samitz, Claudia, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Samitz, Nicolas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.03.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NMI New Media International OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43422 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.03.2010; 15.04.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..