Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
b)
Die Zweigniederlassung Nr. 1 in
25920 Risum-Lindholm ist aufge-
hoben.
Die Zweigniederlassung Nr. 2 in
63695 Glauburg ist aufgehoben. |
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a)
07.10.2022
Breese |
7 |
b)
Geschäftsanschrift:
Kurt-Bachmann-Ring 4, 25899
Niebüll |
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Nicht mehr Prokurist:
1. Heinrich, Denis Franz |
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a)
11.08.2022
Breese |
HRB 12546 FL: Firma vormals: NN Media Business UG (haftungsbeschränkt), Sitz vormals: Risum-Lindholm, Hauptstraße 93, 25899 Niebüll. Geschäftsanschrift geändert; Prokura: Änderung zu Nr. 1: Heinrich, Denis Franz; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 12546 FL: NN Media Business GmbH, Niebüll, Hauptstraße 68, 25899 Niebüll. Zweigniederlassung errichtet: 2. NN Media Business GmbH - Zweigniederlassung Glauburg, Vogelsbergstraße 22, 63695 Glauburg; Prokura: 1. Heinrich, Denis Franz, * ‒.‒.‒‒, Glauburg; Einzelprokura.
HRB 12546 FL: NN Media Business GmbH, Niebüll, Hauptstraße 68, 25899 Niebüll. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die NN Systems GmbH mit Sitz in Niebüll (AG Flensburg, HRB 13379 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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