HRB 18808:NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9 - 10, 49074 Osnabrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Moneypenny GmbH am 30.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 18808:NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9 - 10, 49074 Osnabrück.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2015 mit der Moneypenny GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 17282) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9 - 10, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der NOMOS Projektgesellschaft Verwaltungs GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 18701) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9 - 10, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten, die Immobilienverwaltung sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten und Geschäfte, auch soweit hierfür eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich ist.
NOMOS Projektgesellschaft mbH, Osnabrück, Neumarkt 9-10, 49074 Osnabrück.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NOMOS Immobilienverwaltung GmbH am 28.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
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