Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schlimgen, Norbert, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Bisterfeld, Sebastian, Rösrath, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
20.11.2023
Börsch |
HRB 1985: NORBERT SCHLIMGEN GMBH, Troisdorf, Brügger Straße 1, 53842 Troisdorf. Prokura erloschen: Schlimgen, Andreas, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1985: NORBERT SCHLIMGEN GMBH, Troisdorf, Brügger Straße 1, 53842 Troisdorf. Geschäftsführer: Schlimgen, Andreas, Bonn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
NORBERT SCHLIMGEN GMBH, Troisdorf, Brügger Straße 1, 53842 Troisdorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.08.2010 wirksam geworden.
NORBERT SCHLIMGEN GMBH, Troisdorf, Brügger Straße 1, 53842 Troisdorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 das unter der Firma "Norbert Schlimgen e.K." mit Niederlassung in Troisdorf betriebene einzelkaufmännische Unternehmen (Amtsgericht Siegburg HRA 5264) im Wege der Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers Norbert Schlimgen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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