NOTO BPCE GmbH, St. Ingbert (Kaiserstr. 90, 66386 St.Ingbert). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
NOTO BPCE GmbH, St. Ingbert (Kaiserstr. 90, 66386 St.Ingbert).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
NOTO BPCE GmbH, St. Ingbert (Kaiserstr. 90, 66386 St.Ingbert). Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kraft Gesetzes aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs.1 GmbHG.
NOTO BPCE GmbH, St. Ingbert (Ludwigstr. 3, 66386 St.Ingbert). Entgegen der irrtümlich erfolgten Löschungsankündigung beabsichtigt das Registergericht nicht, die Gesellschaft von Amts wegen gem. § 141 a FGG zu löschen.
NOTO BPCE GmbH, St. Ingbert (Ludwigstr. 3, 66386 St.Ingbert).