HRB 15082 CB: NOVADIA Operations GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 4, 12529 Schönefeld. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 03.02.2021 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 15082 CB: NOVADIA Operations GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 4, 12529 Schönefeld. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Dobrev, Martin Tzanko, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Kosch, Josef Alexander, * ‒.‒.‒‒, Storkow (Mark); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 15082 CB: NOVADIA Operations GmbH, Schönefeld, Lilienthalstraße 4, 12529 Schönefeld. Name der Firma: NOVADIA Operations GmbH; Sitz der Firma: Schönefeld; Geschäftsanschrift: Lilienthalstraße 4, 12529 Schönefeld; Gegenstand: das bundesweite Marketing und der Vertrieb von Artikeln des Gesundheitswesens - mit Ausnahme apothekenpflichtiger Arzneimittel; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.12.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit Teilbetrieb "Marketing und Vertrieb" der NOVADIA GmbH mit Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden HRB 22479) auf Grund des Spaltungsplans vom 16.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.